Infrastrukturkosten fair aufteilen dank EWIV-Konstruktion

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9. Februar 2026

Infrastrukturkosten fair aufteilen dank EWIV-Konstruktion

Infrastruktur kostet Geld. Wer als Unternehmen in moderne Technik investiert, spürt den Liquiditätsabfluss sofort. Steuerlich jedoch verteilt sich der Nutzen über Jahre – ein Dilemma, das viele Betriebe kennen. Eine Lösung bietet die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, kurz EWIV. Sie ermöglicht es, Infrastrukturkosten fair und transparent aufzuteilen, ohne in steuerliche Grauzonen abzugleiten.

Drei Unternehmen, ein gemeinsames Problem

Die Nordstern Digital GmbH entwickelt in Deutschland sicherheitskritische Softwareanwendungen. Parallel dazu fertigt die ungarische Pannon Precision Kft Präzisionsbauteile, während das italienische Ingenieurbüro Mare Ingegneria SRL komplexe technische Gutachten erstellt. Alle drei Betriebe arbeiten europaweit an Projekten, die höchste Anforderungen an Qualität und Sicherheit stellen. Dafür benötigen sie regelmäßig teure Infrastruktur: ein mobiles Prüflabor für Materialtests und ein abgesichertes Testnetz für Cyberresilienz-Prüfungen.

Jedes Unternehmen könnte diese Anlagen selbst anschaffen. Doch die Folge wäre ein bekanntes Problem: Eine Investition von beispielsweise 300.000 Euro belastet die Liquidität sofort vollständig. Steuerlich wirkt sich der Kauf jedoch nur über mehrere Jahre aus, da die Abschreibung die Kosten verteilt. Im ersten Jahr entsteht somit ein Bruchteil der Ausgabe als Betriebsausgabe, während der Cashflow bereits vollständig abgeflossen ist. Diese Diskrepanz kann die Finanzplanung erheblich belasten.

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Rechtliche Grundlagen der EWIV

An dieser Stelle greift die EWIV. Ihre Rechtsgrundlage findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. In Deutschland wird diese durch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIVAG) ergänzt. Die zentrale Idee: Eine EWIV ist keine Gewinnmaschine, sondern ein Instrument zur Förderung und Erleichterung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder.

Gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung besteht der Zweck darin, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern. Die EWIV selbst verfolgt keinen eigenen Gewinnzweck. Steuerlich gilt das Transparenzprinzip: Gewinne und Verluste werden nicht auf Ebene der EWIV besteuert, sondern den Mitgliedern direkt zugerechnet.

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Praktische Umsetzung der Kostenteilung

Die drei Unternehmen gründen eine EWIV mit Sitz in Deutschland. Die EWIV schließt Verträge über das mobile Prüflabor und das Testnetz ab, kauft Geräte, mietet Flächen und stellt Personal für Betrieb sowie Dokumentation ein. Die Mitglieder zahlen dafür Beiträge, die sauber in zwei Kategorien getrennt werden:

  • Echte Mitgliedsbeiträge: Diese decken allgemeine Verwaltungskosten wie Geschäftsführung, Registerkosten, Grundbuchhaltung und Compliance. Für diese Zahlungen fehlt eine konkrete Einzelgegenleistung. In der Umsatzsteuerdiskussion werden solche Beiträge häufig als nicht steuerbar eingeordnet, wobei die Abgrenzung im Einzelfall wichtig bleibt.
  • Projektbezogene Beiträge: Hier zahlt das Mitglied für ein klar definiertes Leistungspaket – etwa die Nutzung des Prüflabors von April bis September inklusive Kalibrierung, Wartung, Dokumentation und Messprotokollen. Sobald ein konkreter Vorteil für das zahlende Mitglied im Vordergrund steht, entsteht eine Leistung gegen Entgelt. Dann wird Umsatzsteuer fällig, und die EWIV stellt ordnungsgemäße Rechnungen.

Im Vertrag wird vorab festgelegt, welche Leistungen als Paket gelten, welche Leistungsnachweise entstehen und nach welchem Schlüssel die Kosten verteilt werden. Diese Klarheit schützt vor Diskussionen mit dem Finanzamt.

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Steuerliche Vorteile durch realistische Abbildung

Der Steuervorteil entsteht nicht durch fragwürdige Gestaltungen, sondern durch eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen Realität. Würde die Nordstern Digital GmbH das Prüflabor selbst kaufen, entstünden 300.000 Euro Liquiditätsabfluss. Steuerlich wären im ersten Jahr jedoch nur etwa 60.000 Euro als Abschreibung ansetzbar. Der Rest verteilt sich auf Folgejahre – ein Timing-Problem, das in Jahren mit hoher Steuerlast besonders schmerzt.

In der EWIV-Lösung kauft die EWIV das Prüflabor. Die Mitglieder beauftragen die EWIV mit klaren Leistungen und zahlen projektbezogene Entgelte passend zur Nutzung. Damit entstehen bei der Nordstern Digital GmbH im Nutzungsjahr echte Betriebsausgaben in Höhe der beauftragten Leistungen. Das passt deutlich besser zur Liquiditätsplanung und vermeidet die typische Diskrepanz zwischen Cashflow und steuerlichem Aufwand.

Wichtig bleibt die harte Grenze: Eine bloße Kapitaleinzahlung oder ein Sonderbeitrag ohne nachweisbare betriebliche Veranlassung ist keine sichere Betriebsausgabe. Bei Kapitalgesellschaften kann zudem das Risiko bestehen, dass Zahlungen an eine EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, wenn faktisch Gewinn verlagert wird ohne angemessene Gegenleistung. Deshalb muss jede Zahlung an die EWIV eine belastbare Begründung haben, die zum eigenen Geschäftsbetrieb passt.

Dokumentation als Schutzschild

Damit die Konstruktion hält, braucht es Dokumentation, die dem Finanzamt Angriffspunkte nimmt. Konkret bedeutet das:

  • Projektbeschreibungen mit Ziel, Nutzen für jedes Mitglied, Laufzeit, Budget und Abnahmekriterien
  • Leistungsnachweise wie Nutzungsprotokolle, Einsatzberichte, Messprotokolle und Tickets im Testnetz
  • Kostenumlageschlüssel, die plausibel sind – etwa nach Nutzungstagen, Messstunden oder Datenvolumen
  • Rechnungslogik mit klarer Trennung zwischen echter Mitgliedschaft und projektbezogener Leistung
  • Beschlusslage in jedem Mitgliedsunternehmen, warum das betrieblich erforderlich ist
  • Vergleichsüberlegungen, warum Fremdbezug teurer wäre oder Eigenkauf wirtschaftlich schlechter passt

Gerade bei wenigen Mitgliedern steigt die Erwartung an die Begründungstiefe. Deshalb hilft eine EWIV nur dann, wenn sie real arbeitet – mit echten Prozessen, echten Unterlagen und sauberer Abrechnung.

Haftung und Risikomanagement

Ein weiterer Aspekt verdient Beachtung: Gemäß Art. 24 Abs. 1 der Verordnung haften die Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der EWIV. Das klingt hart und ist es auch. In der Praxis führt dies dazu, dass Verträge, Risikomanagement und interne Regeln sehr ernst gestaltet werden müssen. Es passt jedoch zur Grundidee: keine leere Hülle, sondern eine Arbeitsgemeinschaft, die für Dritte verlässlich ist.

Vorteile ohne Grauzonen

Die EWIV ermöglicht Steuergestaltung ohne Grauzonen durch mehrere Mechanismen:

  • Kostenzuordnung: Ausgaben, die mehrere Unternehmen betreffen, werden zentral ausgelöst und nach Nutzung verteilt, statt willkürlich in einem Betrieb zu landen.
  • Timing: Aufwand entsteht beim Mitglied in dem Jahr, in dem es die Leistung bezieht und bezahlt. Das reduziert das Abschreibungsproblem im Mitgliedsbetrieb.
  • Vorsteuerlogik: Wenn die EWIV umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, kann sie bei Eingangsleistungen Vorsteuer ziehen und mit Umsatzsteuer weiterbelasten. Das verbessert den Cashflow, solange die Mitglieder vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Eine einheitliche Organisationsplattform für Mitglieder aus mehreren EU-Staaten, ohne dass dafür eine Kapitalgesellschaft mit Gewinnziel nötig ist.

Professionelle Unterstützung bei der Gründung

Wer eine EWIV plant, sollte sich professionelle Unterstützung sichern. Das Institut Peritum hat sich auf die Gründung und Begleitung europäischer wirtschaftlicher Interessenvereinigungen spezialisiert. Die Experten helfen bei der Strukturierung, Vertragsgestaltung und Dokumentation – Bereiche, in denen Fehler teuer werden können. Eine saubere Gründung spart später Ärger mit dem Finanzamt und schafft die Basis für eine funktionierende Zusammenarbeit.

Die Leitlinie für Steuerberater lautet: Nicht Geld in eine Struktur schieben, sondern Leistungen definieren, dokumentieren, abrechnen und Nutzen belegen. Dann wird aus der EWIV ein Werkzeug, das Investitionen gemeinschaftlich ermöglicht und steuerlich korrekt bei den Mitgliedern ankommt. Eine EWIV ist kein Steuersparmodell aus sich heraus. Sie kann jedoch ein sehr effizientes Betriebs- und Abrechnungsvehikel sein, das Liquidität, Planung, Kostenverteilung und steuerliche Nachweisbarkeit verbessert. Wer das ohne Substanz macht, riskiert Nachzahlungen und Ärger.