Steuern senken in Deutschland 2026: Der ultimative Leitfaden für Unternehmer

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15. Januar 2026

Steuern senken in Deutschland 2026: Der ultimative Leitfaden für Unternehmer

Das Jahr 2026 bringt für Unternehmer in Deutschland erhebliche Veränderungen mit sich. Das Bundeskabinett hat eine Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer von 200 Prozent auf 280 Prozent beschlossen. Diese Maßnahme, die erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 gelten soll, stellt viele Gewerbetreibende vor neue Herausforderungen. Norbert Péter von Hunconsult hat frühzeitig erkannt, dass diese Steuererhöhungen das unternehmerische Leben massiv erschweren werden.

Was ändert sich konkret bei der Gewerbesteuer?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründet die geplante Anhebung damit, dass die Bundesregierung verhindern möchte, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein in Gemeinden mit besonders niedrigem Hebesatz verlegen. Die Maßnahme zielt darauf ab, Gestaltungen über Niedrighebesatz-Kommunen einzudämmen.

Die Anhebung des Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent bedeutet für Unternehmen in Niedrigsteuer-Gemeinden eine Mehrbelastung von 40 Prozent.

Interessanterweise bleibt ein wichtiger Aspekt unberührt: Während niedrige Hebesätze nun angehoben werden, bleiben Gemeinden mit bereits hohen Hebesätzen von der Regelung unberührt. Das bedeutet, dass identische Unternehmen je nach Standort weiterhin deutlich unterschiedliche Gewerbesteuern zahlen werden – allerdings auf einem insgesamt höheren Niveau.

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Rechtlicher Status und Zeitplan

Bis Bundestag und Bundesrat der Änderung zugestimmt haben, handelt es sich noch nicht um geltendes Recht. Unternehmer sollten die parlamentarischen Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen. Die geplante Umsetzung für den Erhebungszeitraum 2027 gibt Betroffenen noch Zeit, ihre Steuerstrategie anzupassen.

Wichtige Termine im Überblick:

  • Kabinettsbeschluss: bereits erfolgt
  • Parlamentarisches Verfahren: noch ausstehend
  • Erstmalige Anwendung: Erhebungszeitraum 2027

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Strategien zur Steueroptimierung für Unternehmer

Angesichts der steigenden Abgaben stellt sich für viele Gewerbetreibende die Frage, wie sie ihre Steuerlast dennoch optimieren können. Die klassische Steuererklärung beim Finanzamt bietet nach wie vor Gestaltungsspielräume, die viele Unternehmer nicht vollständig ausschöpfen.

Legale Wege zur Steueroptimierung:

  • Optimale Nutzung von Betriebsausgaben und Abschreibungen
  • Prüfung der Rechtsform des Unternehmens
  • Strategische Investitionsplanung
  • Altersvorsorge über betriebliche Modelle
  • Internationale Unternehmensstrukturen

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Die Alternative: Auslandsgesellschaften als Gestaltungsinstrument

Eine legale und zunehmend genutzte Möglichkeit zur Steueroptimierung bieten internationale Unternehmensstrukturen. Hunconsult (www.hunconsult.com) unterstützt Unternehmer dabei, durch die Gründung von Auslandsgesellschaften ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese Strategie erfordert allerdings eine sorgfältige Planung und muss den deutschen sowie internationalen Steuervorschriften entsprechen.

Übrigens ist es wichtig zu verstehen, dass solche Strukturen nicht mit den vom Gesetzgeber kritisierten Scheinverlagerungen zu verwechseln sind. Bei einer professionell aufgesetzten internationalen Struktur erfolgt eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland, die den Substanzanforderungen der Finanzbehörden standhält.

Was bedeutet der höhere Mindesthebesatz konkret?

Der Steuersatz bei der Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz. Mit der Anhebung des Mindesthebesatzes steigt die Mindestbelastung für alle Unternehmen in Gemeinden, die bisher unter 280 Prozent lagen. Für betroffene Betriebe bedeutet dies eine unmittelbare Erhöhung ihrer jährlichen Abgaben.

Rechenbeispiel:

Ein Unternehmen mit einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro zahlt bei einem Hebesatz von 200 Prozent derzeit etwa 7.000 Euro Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 280 Prozent würde die Belastung auf etwa 9.800 Euro steigen – eine Mehrbelastung von 2.800 Euro jährlich.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Die geplante Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer stellt für viele Unternehmer eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Ehrlich gesagt zeigt der Entwurf eher den Kurs, Gestaltungen einzudämmen, als eine generelle Steuerentlastung zu schaffen. Betroffene Unternehmer sollten jetzt handeln und ihre Steuerstrategie überprüfen.

Professionelle Beratung kann dabei helfen, legale Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren – sei es durch optimierte Gestaltung der inländischen Struktur oder durch internationale Lösungen. Die Zeit bis zur Umsetzung 2027 sollte genutzt werden, um rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen und die steuerliche Mehrbelastung zu minimieren.